
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen sogenannten “Standard”
Wählen Sie sich Ihr Extra!
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihnen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung Ihrer Zähne ermöglichen. Das bedeutet, daß Sie Zuschüsse für Leistungen aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog erhalten. Dieser Leistungskatalog ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Wichtig zu wissen ist, daß dieser Leistungskatalog inzwischen fast 15 Jahre alt ist und selbst den damaligen Stand der Versorgungsmöglichkeiten nicht vollständig enthält. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben entsprechende Verträge mit den Dentallaborsabgeschlosse, die auch die Preise auf dem gleichen Niveau regeln. Der technische und medizinische Fortschritt war in der Zwischenzeit beachtlich. Die Einführung des Festzuschußsystems 2005 wurdende facto noch mehr Versorgungenmöglichkeiten aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Vielfach werden nur einfachste Versorgungen bezuschußt.
Deshalb fragen Patienten zurecht: ”Kann ich mehr tun, gibt es Besseres für mich?”
Natürlich, wie überall gibt es auch beim Zahnersatz das Bessere.
Fragen
Sie Ihren Zahnarzt nach den aktuellen Möglichkeiten für Ihre Versorgung!
Wenn
Sie solche wählen, bekommen Sie die in der Regel den selben Betrag
wie für
die entsprechende Kassenleistung als Zuschuß von Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung.