Die Privaten Krankenversicherungen

Die Privaten Krankenversicherungen werben in der Regel mit qualitativ hochwertigen Leistungen. Viele Versicherer halten dieses Versprechen. Manche haben Leistungskataloge, die denen der Gesetzlichen Krankenkassen beinahe entsprechen.

So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen:

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen gerne einen umfassenden Kostenplan inklusive der Laborkosten für Ihre Behandlung und Versorgung mit Zahnersatz. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Sie wird Ihnen dann den Umfang der Erstattung mitteilen.Je nach Vertrag, werden evt. nicht alle Leistungen erstattet, bzw. werden Erstattungen nach den Vertragsvorgaben vorgenommen. D.h., daß in der Regel mehr oder weniger hohe Selbstbehalte zu tragen sind.

Auf jeden Fall lohnt sich eine genaue Durchsicht Ihrer Vertragsunterlagen.

Wichtig zu wissen ist, daß Sie den Behandlungsvertrag mit Ihrem Zahnarzt aufgrund des Kostenplanes abschliessen. Die Privaten Krankenversicherer haben keine Verträge mit Dentallabors abgeschlossen, die Leistung und Preis regeln. Es kann daher zu Differenzen zwischen Laborpreisen und Erstattungslisten kommen. "Mondpreise" sind wegen der harten Wettbewerbssituation der gewerblichen Dentallabore und der Preissensibilität der Zahnärzte dabei ausgeschlossen.